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Beratung, Beurkundung, BeglaubigungDer Notar produziert Rechtssicherheit ! Als unparteiischer und unabhängiger Betreuer erteilt der Notar kompetenten Rechtsrat in den von ihm betreuten Rechtsgebieten, unter anderem
Zu den einzelnen Schwerpunkten meiner notariellen Tätigkeit finden Sie detaillierte Informationen auf den weiteren Seiten. In zahlreichen besonders wichtigen Rechtsangelegenheiten schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung des Vertrages oder der Erklärung als unverzichtbare Voraussetzung für deren rechtliche Verbindlichkeit vor, unter anderem bei
Zur Beurkundung liest der Notar den Beteiligten den Text des Vertrages oder der zu protokollierenden Erklärungen vor. Die Beteiligten und der Notar unterzeichnen dann das verlesene Schriftstück. Das Original (sogenannte Urschrift) verbleibt dauerhaft in der Urkundesammlung des Notars. Die Beteiligten und die mit der Sache befassten Stellen, z.B. Grundbuchamt, Genehmigungsbehörden, Finanzamt, erhalten Ausfertigungen, beglaubigte oder einfache Abschriften. In anderen Fällen ist die notarielle Unterschriftsbeglaubigung gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere bei
Zur Beglaubigung einer Unterschrift stellt der Notar die Identität des Unterzeichners in der Regel anhand des Personalausweises oder Reisepasses fest. Der Unterzeichner leistet seine Unterschrift vor dem Notar. Falls das Schriftstück bereits unterzeichnet ist, bestätigt der Unterzeichner vor dem Notar, dass es sich um seine Unterschrift handelt. Um die eigene Unterschrift beglaubigen zu lassen ist deshalb immer das persönliche Erscheinen des Unterzeichners vor dem Notar erforderlich. Der Notar fertigt über die festgestellten Personalien und über die Unterschriftsleistung einen Vermerk und fügt diesem dem unterschriebenen Schriftstück bei. Der Notar sorgt für den reibungslosen Vollzug beurkundeter Rechtsgeschäfte. Dazu stellt er im Namen der Beteiligten Grundbuchanträge oder reicht Registeranmeldungen beim Registergericht ein. Soweit Rechtswirksamkeit oder Vollzug eines Geschäfts von staatlichen oder privaten Genehmigungen abhängen, holt der Notar diese Erklärungen ein. Er übernimmt die Verwahrung und Auszahlung von Geldern als Treuhänder auf Notaranderkonto. Auch außerhalb von Beurkundung und Beglaubigung erteilt Ihnen der Notar kompetente rechtliche Beratung. Als unparteilicher Berater kann der Notar sein Wissen und seine Berufserfahrung besonders dort einbringen, wo komplizierte Sachverhalte und Interessenlagen eine ausgewogene und sichere Gestaltung zum Vorteil aller Beteiligten erfordern. Der Notar arbeitet eng mit den weiteren Beratern der Beteiligten wie Steuerberatern oder Rechtsanwälten zusammen und bezieht sie in die Erarbeitung von Lösungen mit ein. |